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   OLG Zweibrücken, 24.02.1993 - 1 Ws 344/92   

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OLG Zweibrücken, 24.02.1993 - 1 Ws 344/92 (https://dejure.org/1993,5623)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.02.1993 - 1 Ws 344/92 (https://dejure.org/1993,5623)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 1 Ws 344/92 (https://dejure.org/1993,5623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 698
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11

    Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten gegenüber dem

    In diesem Fall entspricht es einer im Vordringen begriffenen Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, dass der Angeklagte trotz vollen Erfolgs des beschränkten Rechtsmittels die Kosten des Nebenklägers in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zu tragen hat, wenn die Verurteilung wegen eines Nebenklagedelikts bestehen bleibt (Senat, Beschluss vom 25. September 2007, 1 Ws 345/07, NdsRPfl 2008, 50; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 221; OLG Zweibrücken, MDR 1993, 698; OLG Köln, NStZ-RR 2009, 126; LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 76).
  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 Ws 575/97

    Beschränktes Rechtsmittel, Erfolg des Rechtsmittels, Kostenentscheidung,

    Als Grundsatz gelte danach, daß der Verurteilte die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen habe, wovon jedoch im Rahmen der Billigkeit abgewichen werden könne (vgl. Pfälzisches OLG Zweibrücken, MDR 93, 698).
  • OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09

    Kostenrecht: Notwendige Auslagen des Nebenklägers bei vollem Erfolg eines auf das

    Als Grundsatz gilt danach, dass der Verurteilte die notwendigen Auslagen der Nebenklage zu tragen hat, wovon ganz oder teilweise abgewichen werden kann, soweit es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten (OLG Celle, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.09.01, Az.: 1 Ws 329/01, bei juris; OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221, 222; OLG Zweibrücken MDR 1993, 698; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 473 Rdnr.76 unter Aufgabe der in der 24. Aufl. vertretenen Gegenauffassung).
  • KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Teilerfolg eines Rechtsmittels

    Ein voller Erfolg im Sinne des § 473 Abs. 3 StPO soll immer schon dann vorliegen, wenn anstelle der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe im Berufungsrechtszug auf eine Geldstrafe erkannt wird (vgl. OLG Saarbrücken StV 1990, 366; BayObLG DAR 1974, 184), das Rechtsmittel jedenfalls eine "spürbare" (vgl. KG (3. Senat), Beschluß vom 30. Mai 2000 - 3 Ws 198/00 -) oder "erhebliche" (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 698) Milderung der Sanktion bewirkt, wobei sogar die Reduzierung der Strafe um ein Viertel ausreichen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 359) und es bei der Ermittlung des Erfolgsumfanges nicht auf den Schlußantrag des Rechtsmittelführers ankommen soll (vgl. OLG Celle aaO; KG (4. Senat), Beschluß vom 28. Januar 2002 - 4 Ws 9/02 - OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln StV 1993, 649).
  • OLG Celle, 25.09.2007 - 1 Ws 345/07

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde des Nebenklägers gegen eine für ihn

    Der Angeklagte habe grundsätzlich die Auslagen des Nebenklägers zu tragen, wovon ganz oder zum Teil abgewichen werden könne, soweit dies unbillig erscheine (OLG Zweibrücken MDR 1993, 698; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; LR-Hilger, a. a. O. § 473 Rdnr. 76 unter Aufgabe der in der 24. Aufl. vertr. Gegenauffassung).
  • OLG Celle, 27.06.2008 - 1 Ws 322/08

    Maßgebende Kriterien für die Beurteilung des Erfolges einer auf den

    Ein voller Erfolg der Strafmaßberufung ist daher, auch bei beziffertem Strafantrag der Verteidigung, dann anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer eine erhebliche Milderung der Strafe erreicht (vgl. OLG Zweibücken MDR 1993, 698. KK-Franke a. a. O.).
  • OLG Rostock, 08.10.2004 - I Ws 303/04

    Einheitsstrafbarkeit für schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift vom 12.07.2004 zunächst aufgeworfene Frage, ob der Angeklagte auch bei vollem Erfolg seines - von vornherein auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten - Rechtsmittels entsprechend § 472 Abs. 1 StPO die dem Nebenkläger im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen habe (so - wohl zutreffend - OLG Dresden NStZ-RR 2000, 115; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Zweibrücken MDR 1993, 698 unter Berufung auf BT-Drucks. 10/5305, S. 21 f.; OLG Düsseldorf MDR 1991, 273; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 473 Rdnrn. 73, 76) oder auch insoweit kostenrechtlich wie ein Freigesprochener zu behandeln und von den Kosten der Nebenklage daher freizustellen sei (so - mit wohl nicht durchschlagender Begründung - OLG Saarbrücken AnwBl 1993, 293 = StV 1990, 336; LR-Hilger, StPO, 24. Aufl., § 473 Rdnr. 76; Meyer-Goßner a.a.O. § 473 Rdnr. 23; KK-Franke a.a.O. § 473 Rdnr. 10) bedarf daher vorliegend keiner Entscheidung.
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